Hl. Dreifaltigkeit

Wahl unserer Kirchenverwaltung in

der Pfarrgemeinde St. Josef, Aschaffenburg 

Allgemeine Briefwahl bis 24. November 2024

Wir freuen uns, dass es Christen in unserer Pfarrei gibt, die sich verantwortlich für unsere Anliegen und Einrichtungen engagieren.

Wer gewählt werden kann:

Nach Abschluss der Kandidatensuche hat der Wahlausschuss die schriftlichen Erklärungen der Kandidaten geprüft und in der endgültigen Kandidatenliste zusammengefasst.
Hier per Link unsere Kandidatinnen und Kandidaten, die sich Ihrer Wahl stellen.

Was ihre Wahl bewirkt:

Vertrauen Sie mit Ihren Stimmen die Verwaltung denjenigen an, denen Sie zutrauen, dass sie mit ihren Interessen und Talenten Gutes bewirken können.

„Allgemeine Briefwahl“ bedeutet für Sie, dass Sie Ihre personalisierten Unterlagen in Ihrem Briefkasten finden. Sie sind schon mit allem versehen: Benachrichtigung/Erklärung, Stimmzettel und zwei Umschlägen zur Abgabe Ihrer Wahl.

Keine Unterlagen bekommen?

Sollten Sie keine Briefwahlunterlagen bis Mitte November erhalten, melden Sie sich bitte in einem der Pfarrämter (telefonisch). Dies kann z.B. bei Zuzug vorkommen, der nicht rechtzeitig im Wählerverzeichnis registriert werden konnte.

Wahlberechtigt sind alle, die der Pfarrei St. Josef angehören und bis zum Wahltag, dem 24. November 2024, das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Wie per Briefwahl gewählt wird:

In der Anleitung zur Briefwahl können Sie es sich Schritt für Schritt und bebildert anschauen, einschließlich wie, wo und bis wann Sie die Briefwahl abgeben können.

Mit wem Sie mal reden können:

Sie können gerne mit einem unserer Pfarrbüros Kontakt aufnehmen. Dort erhalten Sie Information über die Wahl. Bei speziellen Fragen geben Ihnen die Mitarbeiterinnen die Kontaktdaten unseres Wahlausschusses an oder sie geben Ihren Kontakt vertraulich an diesen weiter. „Reden“ kann auch telefonisch oder schriftlich (per Mail) bedeuten. 

Wie Ihre Briefwahl geheim bleibt

Sie können sich darüber hier informieren: Kirchenverwaltungswahl in St. Josef

Und nun?

Es liegt an Ihnen welchen Kandidatinnen und Kandidaten Sie Ihre Stimme durch Ankreuzen geben.

Sie haben insgesamt 4 Stimmen, die Sie nach Ihren Überlegungen auf die 6 Kandidatinnen und Kandidaten verteilen. Kein Kandidat kann mehr als 1 Stimme (= 1 Kreuzchen) bekommen. Sie können aber auch weniger als 4 Stimmen vergeben.

Die Reihenfolge auf der dem Stimmzettel ist entsprechend der Wahlordnung alphabetisch.

Die vier Erstplatzierten mit den meisten Stimmen sind gewählte Mitglieder der Kirchenverwaltung. Die verbleibenden beiden werden Ersatzleute.

Wir laden Sie ein von Ihrem Wahlrecht gebrauch zu machen.

Stärken Sie die Kandidatinnen und Kandidaten durch Ihre Stimmen.

V. Bleistein

Vors. des Wahlausschusses

 

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