Wahl unseres gemeinsamen Pfarrgemeinderates
in der Pfarreiengemeinschaft Heilige Dreifaltigkeit
Allgemeine Briefwahl bis 01. März 2026
Wir freuen uns, dass es Christen in unseren Pfarreien gibt, die sich engagieren für die Anliegen Jesu und der Kirche. Somit ergibt sich ein Gestaltungsraum der sich Pfarrgemeinderat nennt und der genau von diesen Christen mit Leben erfüllt werden soll. Durch Ihre demokratische Wahl vertrauen Sie ihn denjenigen an, denen Sie es zutrauen mit ihren Interessen und Talenten gut wirken zu können.
Wer gewählt werden kann:
Nach Abschluss der Kandidatensuche hat der Wahlausschuss die schriftlichen Erklärungen der Kandidierenden geprüft und in der endgültigen Kandidatenliste zusammengefasst.
„Allgemeine Briefwahl“ bedeutet für Sie, dass Sie
Ihre personalisierten Unterlagen in Ihrem Briefkasten finden.
Diese sind schon mit allem versehen: Ihre Benachrichtigung (Erklärung), dem Stimmzettel und zwei Umschlägen zur Abgabe Ihrer Wahl. Bei Erhalt können Sie sofort wählen, beachten Sie bitte die späteste Abgabe auf Ihren Unterlagen.
Keine Unterlagen bekommen?
Sollten Sie keine Briefwahlunterlagen bis Ende der dritten Februarwoche erhalten, melden Sie sich bitte in einem der Pfarrbüros (telefonisch). Dies kann z.B. bei Zuzug vorkommen, der nicht rechtzeitig im Wählerverzeichnis registriert werden konnte.
Wahlberechtigt sind alle katholischen Christen, die einer unserer Pfarreien angehören und bis zum Wahltag, dem 01. März 2026, das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Wie per Briefwahl gewählt wird:
In der Anleitung zur Briefwahl können Sie es sich Schritt für Schritt und bebildert anschauen: In welcher Reihenfolge Sie den Wahlvorgang vornehmen, also Ihre Stimmen abgeben, Ihre Erklärung ausfüllen und in jeweilige Umschläge stecken, wo Sie Ihren Wahlbrief abgeben können, und bis wann die Abgabe jeweils eintreffen muss. Dies ist auch in den Wahlunterlagen beschrieben.
Mit wem ich mal reden kann:
Sie können gerne mit einem der Pfarrbüros Kontakt aufnehmen. Dort erhalten Sie Information über die Wahl. Bei speziellen Nachfragen zur Wahl geben Ihnen die Pfarrbüros die Kontaktdaten unseres Wahlausschusses anhand oder Ihren Kontakt vertraulich an diesen weiter. „Reden“ kann auch telefonisch oder schriftlich (per Mail) bedeuten!
Und nun?
Es liegt an Ihnen welchen Kandidierenden Sie Ihre Stimme durch Ankreuzen geben.
Sie haben insgesamt 9 Stimmen, die Sie beliebig auf die 12 Kandidierenden verteilen können. Sie können aber auch weniger als 9 Stimmen vergeben. Jede, die Sie wählen, kann nur 1 Stimme (= Kreuzchen) bekommen
Die Reihenfolge auf der o.g. Liste und dem Stimmzettel wurde in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen bestimmt.
Es spielt daher diesmal für die Wahlperiode 2026-2030 auch keine Rolle, für welche Pfarrei sie oder er kandidiert, denn jede Pfarrei entsendet ihre drei Erstplatzierten in den gemeinsamen Pfarrgemeinderat.
Die nicht gewählten Kandidatinnen und Kandidaten sind eingeladen - zusammen mit weiteren Interessierten/Engagierten - in den zu gründenden Gemeindeteams der drei Pfarreien mitzuwirken. Denn: Die Satzung sieht die Bildung je eines Gemeindeteams vor Ort („am Kirchturm“) vor.
Wir laden Sie ein von Ihrem Wahlrecht gebrauch zu machen.
Ihr Wahlausschuss
V. Fries (Vors.), V. Bleistein (stv.Vors.), Pfr. R. Stolzenberger, A. Streib, Dr. K. Wienand
